Opferschutzeinrichtung

Opferschutz

Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit. Auch wenn die Täter die Verbindung als nahestehende Person verwenden um eine Tat zu legitimieren. Oftmals wird die emotionale Bindung als Mittel zur Manipulation missbraucht und die Opfer sind verunsichert, ob sie gerade wirklich eine Straftat erleben.

Zu den Straftaten gehören unter anderem Beleidigungen, Bedrohungen, Körperverletzungen, Freiheitsberaubungen.

Das Bundeministerium und die Polizei haben Kampagnen zur Prävention und Hilfestellungen für die  Opfer entwickelt. Eine umfangreiche Liste an Beratungsangeboten steht jedem zur Verfügung.

Menschen aus häuslicher Gewalt und auch Opfer von Stalking können sich auch an uns wenden. Wir bieten Beratung, Unterkunft und bei Bedarf auch die Grundausstattung für einen Neustart.

Seit April 2021 trat ein neues Gesetzespaket in Kraft. Die bereits bestehenden Paragraphen § 241 StGB und § 140 StGB wurden ausgeweitet.

Auf einem unserer Landgüter entsteht ein geschütztes Domizil für Opfer häuslicher Gewalt.